Gespeichert unter: Fernsehen | Schlagworte: Gerichtsentscheidung, Pro Sieben, Stefan Raab, TV Total, Verwaltungsgericht, WM, Wok, Wok-WM
DasVerwaltungsgericht Berlin gab am Freitag bekannt, dass eine Klage bezüglich der ausgestrahlten WOK-WM von ProSieben gegen die Medienanstalt Brandenburg zurückgewiesen wurde. Die Medienanstalt hatte mit Bescheid vom 25. April die Ausstrahlung der Sendungen beanstandet und den Sender aufgefordert, den Verstoß künftig zu unterlassen. (Az. VG 27 A 132.08)![]()
Bei dem Streit geht es um Markennamen, die in die „Wok-WM“ bei den Ausstrahlungen in beiden vergangenen Jahren optisch und verbal eingebunden waren. Der Vor-Ort-Veranstalter der „Wok-WM“ ist nach Gerichtsangaben ebenso ein Tochterunternehmen der ProSiebenSat.1 Media AG wie die ProSieben Television GmbH als Klägerin in dem Verfahren.
Das Gericht war der Meinung, dass die Klägerin sehr wohl Einflussmöglichkeiten auf die Produktion der Sendung hatte, da es sich um Tochterfirmen der ProSiebenMedia AG handelt.
Weiterhin wird ausgeführt, dass die „Wok-WM“ auch nicht mit einem sonstigen Sportereignis zu vergleichen sei. Vielmehr werde sie ausschließlich für die Übertragung veranstaltet. Daher könne nicht von einer so genannten „aufgedrängten Werbung“ ausgegangen werden, die rechtlich zulässig gewesen wäre.
Nachzulesen ist dies auch hier
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